AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge der
Dienstleistung und Vertrieb GbR

Lomonossowallee 33
17491 Greifswald
Steuernummer : 084/150/01070

Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) u. Pauschalreisen und deren Vermittlung, als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Internetangeboten, oder individueller Erstellung). Als Verkäufer oder Vermittler (hierauf wird bei Buchungsbestätigung hingewiesen) können wir für jegliche Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keine Haftung übernehmen. Die Haftung richtet sich dann nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12 u. 13, unserer folgenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind Inhalt des Vertrages folgende Reisebedingungen:

1. Vertragsschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Dienstleistung und Vertrieb Gbr den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder ebenfalls für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragliche Verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Dienstleistung und Vertrieb Gbr zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Dienstleistung und Vertrieb Gbr vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht äußern (schriftlich, mündlich oder telefonisch).

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts oder Onlineangebotes und aus den Angaben in unserer Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.

3. Rücktritt und Umbuchungen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (Ausnahme höhere Gewalt siehe unter Nr. 7.) nicht antreten, welche die Dienstleistung und Vertrieb Gbr nicht zu vertreten hat, können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unserer Aufwendungen verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die in der Pauschale (siehe unten) aufgeführten Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Reiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht von uns zu vertretenden Fehlern der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Visa nicht angetreten werden kann. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt, wenn in der die Reise betreffenden Reiseausschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes genannt ist:

Rücktrittsgebühren des Reisepreises pro Person

bis zum 30ten Tag vor Reiseantritt

20 %

vom 29. bis 22. Tag

25 %

vom 21. bis 15. Tag

35 %

vom 14. bis 8. Tag

50 %

vom 07. bis 01.Tag

65 %

am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise

85 %

a) Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, Ersatzpersonen, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Hierfür werden pauschal € 35,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person) berechnet. Die Reiseleistung kann statt durch den Kunden auch von einem Dritten wahrgenommen werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Dienstleistung und Vertrieb Gbr kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30-Tage eingehen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie dass bei Sonderangebotstarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt, als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.

b) Zur Vermeidung einer Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den jeweiligen Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei von uns nur vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.

5. Leistungen und Preisänderungen

Wir behalten uns vor die Fluggesellschaft, das Fluggerät oder Abflugs- oder Rückkehrhafen zu wechseln, falls dies notwendig sein sollte. Für Verspätungen von Fluggesellschaften können wir keine Haftung übernehmen. Auch andere Änderungen (Zwischenlandungen, Umsteigeverbindungen u.ä.) sind möglich. Im übrigen dürfen wir einzelne Reiseleistungen nur dann ändern (die nach Vertragsabschluß notwendig werden können) oder von Ihnen abweichen, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt den Reisepreis aus wichtigen Gründen zu ändern (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife u.ä.), sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig (Dieser Passus gilt nur für Pauschalreisen, nicht für reine Beförderungsleistungen, wie Flug-, Bahn- oder Busverkehr). Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10% können Sie innerhalb von 7 Tagen nach unserer Mitteilung vom Reisevertrag zurücktreten, ohne Zahlung eines Ersatzanspruches. Eine solche Erklärung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung in folgender Höhe sofort fällig:
- bei reiner Beförderungsleistung (z.B. nur Linien oder Charterflug) € 200,00 pro Person
- bei Pauschalreisen 10 % vom Gesamtwert, höchstens jedoch € 250,00 pro Person, sofern kein Sicherungsschein ausgehändigt wird.

Der Restbetrag darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von 651 k, Abs. 3 BGB erfolgen (diesen erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung) und ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Sie erhalten dann rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Reiseanmeldungen innerhalb dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu berechnen.
Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden oder durch andere Versandformen gewährleisten (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen, etc.). Die hiefür entstehenden Mehrpreise sind vom Kunden zu tragen.

7. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Resie vom Reisevertag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist falls Sie die Durchführung der Reise trotz einer erfolgten Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, welche wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.

c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinen Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrach macht.

d) Außergewöhnliche Umstände Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen ...) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie wie wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch uns stehen Ihnen die oben genannten weiteren Rechte zu.

8. Haftung, Gewährleistung und Beschränkung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaifmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Unsere Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes mit der Maßgabe, dass unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt ist, soweit

a) ein Schaden entsteht, der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde oder

b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung eines Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschließen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Rundfahrten, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel- und anderen Prospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, haften wir nicht.

8.1 Linienflüge

Für die Durchführung von Flügen, Einhalten der Flugzeiten, Umbuchungen usw. ist allein die Fluggesellschaft zuständig und verantwortlich. Dienstleistung und Vertrieb S.á.r.L ist hierbei lediglich Vermittler der Flugleistungen.

9. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

10. Rückbestätigung Rück-/ Weiterflug

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile die durch eine Nichtbeachtung dieser Obliegenheit entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich dies aber mindestens 4 Tage vor Rück-/Weiterflug nochmals von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.

11. Ausschluss von Anspruch und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von fremden Ansprüchen im eigenen Namen ausgeschlossen.

12. Reisebestimmungen

In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Reisende deutscher Staatsbürger ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Der Reiseveranstalter kommt seiner Hinweispflicht gemäß vorbenannter Erklärung nach, somit ist der Reisende zur Einhaltung aller Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortlich. Bei Nur-Flug-Leistungen oder Nur-Landarrangement-Leistungen ist der Kunde selbst verantwortlich für die Einholung der notwendigen Einreisebestimmungen. Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Die Dienstleistung und Vertrieb S.á.r.L ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen.

13. Gerichtstand, Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag dass dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht für Greifswald. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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